FAQs für eine kurzfristige Gastspielförderung freier Kinder- und Jugendtheater in Bayern

Ab und bis wann kann ich meinen Antrag einreichen?
Ab Veröffentlichung der Ausschreibung können Anträge eingereicht werden. Förderungen können solange beantragt werden, wie finanzielle Mittel hierfür vorhanden sind. Die zweite Förderrunde endet zum 14.11.2022, 23.59 Uhr. 

Muss ich die Gastspiele vor dem Antrag schon vereinbart haben?
Nein. Gefördert werden Gastspiele, die nach der Förderzusage durch den Verband stattfinden, zum Zeitpunkt des Antrages aber noch nicht zwingend vereinbart sein müssen.
Du kannst einen Antrag für bis zu fünf Gastspiele stellen und Dich dann mit der Förderzusage auf die Suche nach einem Veranstaltungsort machen. Dabei bist Du allerdings an Deinen Kosten- und Finanzierungsplan (KFP) im Antrag gebunden. Ändert sich z.B. der Eigenanteil, weil doppelt so viele Zuschauer*innen die Vorstellung besucht haben, wie im KFP vorgesehen, musst Du dieses im Verwendungsnachweis angeben und der Förderbeitrag sinkt entsprechend.
Falls die Gastspiele für verschiedene Produktionen sein sollen, müssen im Antragsformular die zusätzlichen Produktionsdetails angegeben werden.
In jedem Falle aber ist für jedes einzelne Gastspiel ein Verwendungsnachweis innerhalb von 5 Werktagen zu liefern.

Wie weise ich meine Professionalität nach?
Mitglieder der Verbände der professionellen freien darstellenden Künste in Bayern, bzw. des Verbands Deutscher Puppentheater und der ASSITEJ können das im Antragsformular mit Angabe ihrer Mitgliedsnummer ankreuzen, damit sind sie dann schon fertig. Für alle anderen erfolgt der Nachweis nach den in den Richtlinien formulierten Voraussetzungen. Diese Angaben werden vom VfKJTB geprüft.

Wie berechne ich die Kosten für mein Gastspiel?
Gastspiele, deren Gesamtkosten im KFP unter den vom VfKJTB formulierten Mindesthonoraren (siehe Richtlinien) liegen, sind nicht förderfähig. Die Gesamtkosten des Gastspiels dürfen die Mindesthonorare übersteigen.
Die Gesamtkosten setzen sich zusammen aus:

  • Personalhonoraren (Hierbei dürfen die Mindesthonorare des BFDK nicht unterschritten werden! Allerdings ist zu beachten, dass diese Mindesthonorare das Äquivalent zum Tarifvertrag der an Theatern festangestellten Berufsanfänger*innen darstellen und mit fortschreitender Weiterbildung und höherem Alter entsprechend höher angesetzt werden können.) Gagen höher als Mindestgagen müssen begründet werden.
  • Entweder tatsächliche Gastspielkosten (tatsächlich belegbare Transportkosten, Mietkosten für Material, Technik, Transportfahrzeuge, KSK, Versicherungen o.Ä., keine Neuanschaffungen von Material!)
  • Oder anteilige Kosten (wenn hierfür keine Förderungen der öffentlichen Hand vorliegen, die anteiligen Jahreskosten je Gastspiel für Transport, Räume, Organisation, Buchhaltung, KSK, Versicherungen, Technik, IT, Instandhaltung etc. - diese anteiligen Kosten müssen im Falle einer Prüfung belegt werden können!)

Für jedes Gastspiel muss ein Kosten-Finanzierungs-Plan eingereicht werden, im Antrag unter Gastspiel 1,2,3, etc...

Wie muss ich den Eigenanteil einbringen?
Je nach der Quelle, aus der in der KFP der Eigenanteil kommt, muss im Verwendungsnachweis dieser aufgeführt und der Beleg für eine Prüfung vorgehalten werden, also z.B. Abrechnung der Eintrittseinnahmen durch den Veranstaltungsort, Rechnung der Kita oder Schule über den Eintritt, Beleg einer Honorarzahlung von eigenem Konto, Stundenzettel für unbare Eigenleistungen, Beleg über Honorarzahlung der Veranstalter*in o.ä.
Der Eigenanteil muss bei jedem Gastspiel mindestens 10% der Gesamtkosten betragen. Sind aber z.B. geplante Eintrittseinnahmen niedriger ausgefallen, müssen ggf. bis zum Erreichen dieser 10% auch Eigenmittel eingebracht werden. Grundsätzlich müssen alle zur Verfügung stehenden Mittel als Eigenmittel eingebracht werden, zum Beispiel alle Eintrittseinnahmen, die dem/der Antragssteller*in nach Vereinbarung mit dem/der Veranstalter*in (etwa gemäß einer 70/30-Teilung) zustehen.
Ändert sich die Höhe des Eigenanteils (durch mehr oder weniger Eintrittseinnahmen, eine geänderte Honorarhöhe des Veranstalters o.ä.) im Vergleich zum Kostenfinanzierungsplan im Antrag, so muss das im Verwendungsnachweis angegeben werden. Dadurch steigt oder sinkt ggf. die Fördersumme. Der Eigenanteil darf trotzdem nicht unter 10% der Gesamtkosten sinken!

Was passiert, wenn sich meine Ausgaben oder Einnahmen gegenüber dem KFP im Antrag ändern?
Die Ausgaben für das Gastspiel müssen sorgfältig kalkuliert werden, die im KFP beim Antrag angegebene Höhe ist bindend. Steigen die Ausgaben für das Gastspiel können sie – soweit möglich – durch höhere Einnahmen kompensiert werden, eine Erhöhung der Förderung über den zugesagten Betrag ist nicht möglich.
Steigen die Einnahmen über den im KFP beim Antrag angegebenen Betrag (z.B. durch höhere Besuchszahlen oder eine zusätzliche Förderung etc.), so müssen die Mehreinnahmen verpflichtend in den Eigenanteil eingebracht werden und die Förderung sinkt. Ein Gewinn darf nicht erwirtschaftet werden!
Bleiben die Einnahmen unter dem im KFP beim Antrag geplanten Betrag, weil z.B. weniger Karten verkauft werden können als angenommen, so steigt der Förderbetrag bis maximal 90% der im Antrag angegebenen förderfähigen Gesamtkosten.

Was sind unbare Eigenleistungen und wie werden sie berechnet?
Unbare Eigenleistungen sind Leistungen, bei denen kein Geld fließt. Das können Honorare für projektbezogene Leistungen (unentgeltliche Arbeit) sein. Die Berechnung der unbaren Personalleistungen erfolgt über einen Stundenzettel und wird mit 12,15 €/Stunde angesetzt.

Wie reiche ich meine Unterlagen ein?
Der Antrag, bestehend aus

  • Antragsformular
  • Nachweis der Rechtsform, ggf. Nachweisunterlagen zur Professionalität (nicht notwendig für bereits in Runde 1 Geförderte)
  • Begründung für personenbezogene Honorare, die über der Mindesthonorarempfehlung des BFDK liegen
  • einem Pressefoto je Produktion mit Angaben zu den Urheberrechten
  • einer Kurzbeschreibung des Theaters und
  • aller Produktionen, für die eine Gastspielförderung beantragt wird (jeweils maximal 250 Zeichen) sowie
  • eine Beschreibung des Projektvorhabens (einmalig max. 400 Zeichen)

muss digital an gastspiel@vfkjtb.de und ausgedruckt und unterschrieben (nur das Antragsformular) postalisch an den Verband freier Kinder- und Jugendtheater Bayern e.V., c/o Gabi Sabo, Jahnstr. 6, 85567 Grafing eingereicht werden. Als Einreichdatum gilt der Mailversand, der Antrag ist erst mit der postalischen Übersendung vollständig.

Der im Förderfalle vom VfKJTB zugesandte Fördervertrag ist ausgedruckt und unterschrieben postalisch an den Verband freier Kinder- und Jugendtheater Bayern e.V., c/o Gabi Sabo, Jahnstr. 6, 85567 Grafing zu schicken.

Der zu Förderausschüttung notwendige Verwendungsnachweis bestehend aus

  • dem ausgefüllten und unterschriebenen Formular, inklusive
  • dem unterstützenden Statement der gastgebenden Einrichtung sowie
  • ggf. Stundenzettel zu unbaren Eigenleistungen

und wird digital an gastpiel@vfkjtb.de eingesandt.

Wie und wann komme ich an meine Förderung?
Diese Gastspielförderung ist extrem kurzfristig durch Mittel des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst möglich geworden und muss bis Ende des Jahres 2022 durchgezogen werden. Da uns die Zeit und personelle Stärke fehlen, alle Förderungen nachzuverfolgen, brauchen wir Eure aktive Unterstützung und zeitnahe Erledigung der Formalitäten. Das heißt, Ihr bekommt nach erfolgreicher Antragstellung eine Förderzusage / Fördervertrag von uns. Mit dieser Zusage könnt Ihr Eure Gastspiele planen und in Vorleistung durchführen. Erst nach erfolgtem Gastspiel könnt Ihr durch einen vollständigen (!) Verwendungsnachweis die Auszahlung der Förderung an Euch veranlassen. Der Verwendungsnachweis muss innerhalb von fünf Werktagen nach jedem einzelnen Gastspiel vorliegen, ansonsten hat der Verband das Recht, die Förderzusage zurückzuziehen, und der Anspruch auf Förderung erlischt! Nur so haben wir eine Chance, das Projekt im vom Freistaat Bayern vorgegebenen knappen Zeitfenster erfolgreich durchzuführen. Danke für Euer Verständnis.

Was gehört zum vollständigen Verwendungsnachweis dazu?
Der vollständige Verwendungsnachweis besteht aus dem ausgefüllten Verwendungsnachweis, der als Formular auf der Website herunterzuladen ist, sowie den Stundenzetteln des Eigenanteils und dem von der gastgebenden Einrichtung ausgefüllten Statement zur Unterstützung unserer politischen Arbeit.
Die Belege sind nur auf Aufforderung einzureichen, aber 5 Jahre aufzuheben.

Welche anderen Förderungen sind eventuell unzulässig?
Erhaltet Ihr für Personal- , Sach - oder Betriebskosten bereits eine Förderung aus Mitteln der öffentlichen Hand, so dürfen diese Kosten weder als direkte Gastspielkosten noch als anteilige Jahreskosten in den KFP einfließen.


Die Gastspielförderung freier Kinder- und Jugendtheater in Bayern wird aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst ermöglicht.

 



 
Zurück | Seite neu laden | Lesezeichen einfügen | Drucken | Link emailen

^