Richtlinien für eine kurzfristige Gastspielförderung freier Kinder- und Jugendtheater in Bayern
1 - Was wird gefördert:
Gefördert werden Gastspiele für junges Publikum an dezentralen Orten in Bayern (außerhalb der etablierten Bühnen für junges Publikum, etwa in Stadtteil- oder Kulturhäusern, Kleinkunstbühnen, Kindergärten, Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendpflege), die ohne Förderung über Eintritte nicht wirtschaftlich umzusetzen sind und einen niederschwelligen Zugang zur kulturellen Teilhabe gewährleisten.
2 - Wer wird gefördert:
Antragsberechtigt sind freie Solokünstler*innen und Ensembles mit Sitz in Bayern, die nicht überwiegend (nicht mehr als 50% des Jahresumsatzes) öffentlich gefördert sind und professionelles Theater für junges Publikum als Gastspiele anbieten. Die Antragssteller*in kann eine juristische Person, eine Personengemeinschaft oder eine natürliche Person sein.
Das Merkmal der Professionalität muss nachgewiesen werden durch:
- eine Mitgliedschaft in folgenden Verbänden: Verband freier Kinder- und Jugendtheater Bayern, Verband freie darstellende Künste Bayern, Verband Deutscher Puppentheater, ASSITEJ e.V.
oder
- durch die Erfüllung folgender Punkte:
1. Mindestens eine im aktuellen Jahr laufende Produktion aus dem Bereich der darstellenden Kunst für junges Publikum
2. Eine professionelle Berufsausbildung oder der Nachweis einer mindestens fünfjährigen professionellen Arbeit in der darstellenden Kunst (z.B. über Presseberichte, Gastspiellisten,
Gastspielverträge). Ausgeschlossen sind dabei Produktionen mit und nicht für Kinder und Produktionen, die nicht auf (Theater-) Bühnen gezeigt werden – z.B. Geburtstagsprogramme.
Im Zweifelsfall obliegt die Feststellung der Professionalität dem Vorstand des VfKJTB e.V.
Antragsteller, die bereits eine Förderung in der ersten Runde erhalten haben, müssen ihre Professionalität in der zweiten Runde nicht mehr erneut nachweisen.
Die Antragssteller*in darf sich zum Zeitpunkt des Antrages nicht in einem Insolvenzverfahren befinden.
3 - Antrag:
Die Ausschreibung erfolgt in zwei Schritten. Nach der ersten Ausschreibung können alle Antragsberechtigten mit dem zur Verfügung gestellten Antragsformular die Förderung von bis zu
fünf Gastspielen in Bayern beantragen. Der Antrag muss per Mail an gastspiel@vfkjtb.de und in einfacher Ausführung per Post an den Verband freier Kinder- und Jugendtheater Bayern e.V.. c/o
Gabi Sabo, Jahnstr. 6, 85567 Grafing geschickt werden, die zweite Antragsrunde endet am 14.11.2022, 23.59 Uhr. Als Einsendedatum gilt der Zeitstempel der Mail. Die Gastspiele müssen bis zum
20.12.2022 durchgeführt werden. Die Förderungen werden im „Windhundprinzip“ nach der Reihenfolge des Eingangs der Anträge vergeben, bis der Förderetat aufgebraucht ist. Die Zusagen erfolgen nach Prüfung kontinuierlich.
4 - Fördersumme:
Die Landesmittel für die Gastspielförderung stehen nur im Haushaltsjahr 2022 zur Verfügung. Die Förderung wird in Form einer Defizitförderung für Gastspiele gewährt: Der VfKJTB fördert aus den vom Land Bayern zur Verfügung gestellten Mitteln die Differenz zwischen den zur Verfügung stehenden Eigenmitteln und den zuwendungsfähigen Gesamtkosten des Gastspiels. Die Gesamtkosten pro Gastspiel dürfen über, aber nicht unter den vom VfKJTB formulierten Mindesthonoraren (= Mindestkosten) von 800€ für ein Solo, 1200€ für ein Duo und 1500 für ein Trio und bei größeren Ensembles zusätzlich je weitere Künstler*in auf der Bühne 250€ liegen. Im Antrag sind für jedes Gastspiel die tatsächlich für den/die Antragsteller*in anfallenden Kosten aufzulisten. Personenbezogene Honorare, die über der Mindesthonorarempfehlung des BFDK liegen, sind zu begründen (z.B. Alters- oder Qualifizierungszuschläge). Anteilige Betriebskosten für z.B. Booking, Gastspielplanung, Abrechnung, Buchhaltung, Instandhaltung und -setzung, Probenhonorare zur Wiederaufnahme, Transport und Fahrzeugkosten, Raum- und Materialmieten, tatsächlich anfallende Unterbringungs- und Reisekosten, Versicherungen, Abgaben und Beiträge etc. können nur dann angerechnet werden, wenn diese nicht schon durch eine institutionelle Förderung abgedeckt sind.
5 - Eigenanteil:
Der/die Antragsteller*in erbringt einen Eigenanteil je Gastspiel von mindestens 10% der Gesamtkosten des Gastspiels. Dieser Eigenanteil kann sich aus Eigenmitteln, unbaren Eigenleistungen, Eintrittseinnahmen, Spenden, Honoraren des Gastspielortes o.ä. zusammensetzen. Die Verwendung der Eigenmittel und deren tatsächliche Höhe sind im Verwendungsnachweis aufzuführen.
6 - Auszahlung:
Die Auszahlung der Förderung findet nach dem Gastspiel mit dem Nachweis der Durchführung auf einem zur Verfügung gestellten Auszahlungs-Antrag (= Verwendungsnachweis) statt.
Der Antrag auf Auszahlung muss maximal fünf Werktage nach erfolgtem Gastspiel gestellt werden, letzte Möglichkeit auf Antragsstellung zur Auszahlung ist der 21.12.2022 12:00 Uhr. Nach Verstreichen dieser Fristen erlischt die Zusage der Förderung.
Die Gastspielförderung freier Kinder- und Jugendtheater in Bayern wird aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst ermöglicht.